Ein Steuerberaterwechsel ist einfacher, als sie denken!
Kündigen Sie ihren bisherigen Steuerberater unter Angabe unserer Kontaktdaten.
Alles weiterer erledigt unsere Kanzlei im Rahmen unseres kostenlosen Wechselservice.
Nein. In der Regel ist das Mandatsverhältnis jederzeit kündbar (§627 BGB).
Natürlich. Sowohl im Bereich der Finanzbuchhaltung als auch der Lohnbuchhaltung setzen wir durch Datenübernahmen lückenlos an den bisherigen Datenbestand an. Im Bereich Jahresabschluss und Steuererklärungen jedoch kann eine letztmalige Erstellung des bisherigen Beraters sinnvoll sein, wenn dieser bereits mit seinen Arbeiten begonnen hat.
Wir fordern bei ihrem bisherigen Steuerberater alle notwendigen Daten und Unterlagen an. Sie haben nichts weiter zu unternehmen.
Nein, es sei denn es bestehen noch offene Honorarforderungen.
Ja. Hierzu benötigen wir von ihnen lediglich eine Vollmacht.
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